Das „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“, als Gesetz für den Mindestlohn (MiLoG), trat zum 1. Januar 2015 in Kraft und sorgt jetzt für eine vom Gesetzgeber festgeschriebene Lohnuntergrenze i.H. von 8,50 EUR pro Stunde. (…) Weiterlesen…
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Das „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“, als Gesetz für den Mindestlohn (MiLoG), trat zum 1. Januar 2015 in Kraft und sorgt jetzt für eine vom Gesetzgeber festgeschriebene Lohnuntergrenze i.H. von 8,50 EUR pro Stunde. (…) Weiterlesen…