Unfallschutz: Minijobber gesondert anmelden


Arbeitgeber müssen Minijobber gesondert bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Die Versicherung gegen Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten wird nicht automatisch mit der Anmeldung des Arbeitnehmers bei der Minijob-Zentrale abgeschlossen.


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