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IT-Risiken durch ACTA & Co.! (Teil II)
- FWissen: Viele Webworker erbringen nicht nur Dienstleistungen, sondern betreiben auch eigene Webseiten. Sichert die von Ihnen erwähnte Web-Haftpflicht diese Risiken ab?
Ralph Günther: Das von Ihnen angesprochene Risiko für Inhalte auf eigenen Webseiten oder Portalen wird versicherungstechnisch „Veröffentlichungsrisiko“ genannt. Mit der Web-Haftpflicht sind auch Ansprüche durch die Veröffentlichung …