IT-Risiken durch ACTA & Co.! (Teil II)


  • FWissen: Viele Webworker erbringen nicht nur Dienstleistungen, sondern betreiben auch eigene Webseiten. Sichert die von Ihnen erwähnte Web-Haftpflicht diese Risiken ab?

Ralph Günther: Das von Ihnen angesprochene Risiko für Inhalte auf eigenen Webseiten oder Portalen wird versicherungstechnisch „Veröffentlichungsrisiko“ genannt. Mit der Web-Haftpflicht sind auch Ansprüche durch die Veröffentlichung …