Wieder da: Vorratsdatenspeicherung


Die Vorratsdatenspeicherung, die 2007 in Deutschland eingeführt wurde, sorgte dafür, dass sämtliche Verbindungsdaten ohne jeglichen Verdacht gespeichert werden dürfen. Egal, ob es sich um Internetverbindungen, Telekommunikation oder die Mobilfunknutzung handelt – die Daten sollten für die Strafverfolger zur Verfügung stehen. 2010 legte das Bundesverfassungsgericht ein Veto ein, die Speicherung …