Parship: Widerruf zu teuer


Vor dem Landgericht Hamburg hatte die ansässige Verbraucherzentrale geklagt, weil die Dating-Plattform Parship Kunden, die ihr Widerrufsrecht nutzten, hohe Summen in Rechnung gestellt hatte. Jetzt wurde der Prozess (Aktenzeichen: 406 HKO 66/14) entschieden: Parship hat kein Recht dazu, nahezu den kompletten Vertragspreis zu berechnen, darf nur knapp 20 Euro fordern.