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Business-Telegramm | News for better business

Parship: Widerruf zu teuer


Vor dem Landgericht Hamburg hatte die ansässige Verbraucherzentrale geklagt, weil die Dating-Plattform Parship Kunden, die ihr Widerrufsrecht nutzten, hohe Summen in Rechnung gestellt hatte. Jetzt wurde der Prozess (Aktenzeichen: 406 HKO 66/14) entschieden: Parship hat kein Recht dazu, nahezu den kompletten Vertragspreis zu berechnen, darf nur knapp 20 Euro fordern.

Das neue Verbraucherrecht – Fallstricke für Online-Händler und Handwerker


Am 13. Juni tritt das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie in Kraft. Das Gesetz gilt zwar für alle Verbraucherverträge – besonders einschlägig ist es aber für Online-Handel und -Dienstleistung. Und, (…) Weiterlesen


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