Zwangsvollstreckung: Neuer Formularzwang für Vollstreckungsaufträge


Kein Witz! Ab dem 1. April gilt der Zwang zur Nutzung des amtlich vorgegebenen Formulars auch für einfache Zwangsvollstreckungsaufträge wegen Geldforderungen. Grundlage ist die Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz über das Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher (GVFV).


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