Zuschläge: So bleiben Feiertags- und Sonntagszuschläge steuerfrei


Nur wenige Arbeitnehmer arbeiten gerne und freiwillig an den Feiertagen. Um einen Anreiz zu schaffen, zahlen viele Firmen ihren Mitarbeitern deshalb an Pfingsten zusätzlich zum normalen Lohn einen Feiertagszuschlag. Werden die steuerlichen Vorschriften beachtet, bleibt der Feiertagszuschlag steuerfrei.


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