Wettbewerbsrecht: Vorsicht bei Werbung mit Schnäppchen-Preisen


Limitiertes Produkt für einen kurzen Zeitraum bewerben – eine oft genutzte Taktik im Marketing. Das Oberlandesgericht Koblenz könnte dem Ganzen jetzt einen Strich durch die Rechnung gemacht haben. Laut Urteil gilt: Bei zu geringem Warenvorrat im Unternehmen ist eine Produktwerbung unzulässig.


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