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Wettbewerbsrecht: „10 % auf alles“ nicht erlaubt, wenn es Ausnahmen gibt
Ein Werbeprospekt mit der Ankündigung "10 % auf alles" ist selbst dann wettbewerbswidrig, wenn durch einen Sternchenhinweis ausgenommene Waren genannt werden. Dieses Urteil fällte das Landgericht München und verhängte gleich eine Einstweilige Verfügung gegen den werbenden Händler.