0
Verschärftes Kartellrecht: Die „Wurstlücke“ wird geschlossen
Die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat tiefgreifende Änderungen im deutschen Kartellrecht zur Folge. Sie sieht z. B. eine erhebliche Erweiterung der Haftungsrisiken für Unternehmen vor.