Verschärftes Kartellrecht: Die „Wurstlücke“ wird geschlossen


Die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat tiefgreifende Änderungen im deutschen Kartellrecht zur Folge. Sie sieht z. B. eine erhebliche Erweiterung der Haftungsrisiken für Unternehmen vor.


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