Urteil: Unpräzise Kundendienst-Termine nicht zumutbar


Unpräzise Installationstermine im Sinne von "werktags zwischen 8 und 16 Uhr" sind Kunden nicht zumutbar. Zu diesem Urteil kam das Amtsgericht Bremen. 


komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen