Urteil: Umziehen kann Arbeitszeit sein


Zuletzt hatte das LAG Düsseldorf darüber zu entscheiden, ob Arbeitgeber das Umziehen vor und nach der Arbeit vergüten müssen. Im konkreten Fall vereinbarten die Parteien einen Vergleich. Es bleibt die allgemeine Frage: Zählt das Umziehen zur Arbeitszeit, die Arbeitgeber vergüten müssen?


komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen