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Urteil: Regen-Rabatt ist kein Gewinnspiel
Erwerben Kunden durch einen Kaufvertrag die Möglichkeit, an einer Wetter-Rabatt-Aktion teilzunehmen, handelt es sich nicht um ein Glückspiel im Sinne des. Glücksspielstaatsvertrages, wenn sie für die Gewinnchance kein Entgelt bezahlt haben, urteilte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim.