0
Urteil: Ordnung im Büro: Wann der Betriebsrat mitreden darf
Um für Ordnung zu sorgen, erließ ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter diverse Anordnungen - vom Blumengießen bis zur Mülltrennung. Dabei hatte er jedoch den Betriebsrat nicht beteiligt. Das Arbeitsgericht Würzburg bestätigte nun in einigen Punkten einen Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht.