Urteil: Nachzahlung und Entschädigung wegen Lohndiskriminierung


Erhält die Mitarbeiterin eines Unternehmens allein wegen ihres Geschlechts einen geringeren Lohn als männliche Mitarbeiter, so ist der Arbeitgeber zur Nachzahlung der Lohndifferenz und zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet.


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