Urteil: Korpulenz ist kein Diskriminierungs-Kriterium


Korpulenz ist kein Fall für das AGG: Eine angeblich als zu dick abgelehnte Bewerberin ist vor dem Arbeitsgericht Darmstadt mit ihrer Diskriminierungsklage gescheitert. Die 42-Jährige verlangte eine Entschädigung von 30. 000 Euro. Ihr Anwalt kündigte jedoch bereits Berufung an.


komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen