Urteil: Kein separater Internetzugang für Betriebsrat


Arbeitgeber haben Betriebsräten in erforderlichem Umfang einen Internet- und Telefonanschluss zur Verfügung zu stellen. Dafür genügt jedoch die Anbindung an das Firmennetzwerk, eines eigenen Betriebsrat-Server bedarf es im Regelfall nicht, entschied nun das BAG.


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