Urteil: „Junior Consultant“ und „Berufseinsteiger“ keine Diskriminierung


Die Bezeichnung als "Junior-Consultant" oder "Berufseinsteiger" in einer Stellenanzeige sind keine Indizien für eine Altersdiskriminierung. Daher steht abgelehnten Bewerbern keine Entschädigung nach dem AGG zu, entschied nun das LAG Baden-Württemberg – anders als noch das LAG Düsseldorf.


komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen