Urteil: Händler muss schlechte Bewertung seines Services hinnehmen


Das Landgericht Köln hat ein aktuelles Urteil zu Händlerbewertungen auf Amazon gefällt. Daraus geht hervor, dass Kommentare wie "Miserabler Service von Firma X, Kundenfreundlich ist anders!" oder "Schlechter Service von Firma X" Meinungsäußerungen darstellen und damit erlaubt sind.


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