Urteil: Für Raucherpausen gilt keine betriebliche Übung


Ein Arbeitnehmer hat versucht, eine Vergütung für seine Raucherpausen zu erhalten. Dies wollte er auf Grundlage der betrieblichen Übung vor Gericht durchsetzen. Zur Erleichterung vieler Arbeitgeber lehnte das LAG Nürnberg dieses Verlangen jedoch ab.


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