Urteil: Fehlende Datenschutzerklärung ist Wettbewerbsverstoß


Unternehmen, die Daten zu den Besuchern ihrer Webseiten erfassen und auswerten, etwa über Analyse- und Tracking-Tools wie Google Analytics oder Piwik, müssen die Nutzer über diesen Umstand informieren, was üblicherweise über eine Datenschutzerklärung geschieht. Das Fehlen einer solchen Datenschutzerklärung ist laut Landgerichts Köln als Wettbewerbsverstoß zu sehen.                                                                                      


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