Urteil: Der Bestellbutton muss eindeutig sein


Der Bestellbutton im Online-Shop muss zwingend die Formulierung „zahlungspflichtig bestellen“ enthalten oder eine entsprechend eindeutige Variante. Ansonsten kommt kein Vertrag zustande, aus dem der Anbieter eine Zahlungspflicht des Verbrauchers ableiten kann. Das hat das Amtsgericht Köln entschieden.


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