Urteil: Daimler beschäftigte IT-Experten mit Schein-Werkverträgen


Innerhalb von Werkverträgen sind direkte Weisungen an die Beschäftigten nicht erlaubt. Sonst unterscheiden sie sich nicht mehr von Festangestellten und müssten einen entsprechenden Vertrag erhalten. Das haben Stuttgarter Richter im Fall Daimler entschieden.


komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen