Urteil: Arbeitgeber darf Fortbildungskosten nicht einseitig abwälzen


Arbeitnehmer können grundsätzlich an den Kosten für Fortbildungen beteiligt werden. Allerdings darf das nicht einseitig zu ihren Lasten geschehen, entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Az.: 9 Sa 30/12).


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