0
SV-Beiträge: Haftungsrisiken durch den Mindestlohn
Für Arbeitgeber, die im Baugewerbe arbeiten oder jene, die Arbeitnehmer entleihen, ergeben sich besondere Haftungsrisiken durch einen bestehenden oder künftigen Mindestlohn. Betroffen sind dabei auch die Beiträge zur Sozialversicherung. Es gilt: Die Beiträge fallen aus dem Fiktiv-Lohn an.