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Steuertipp: Mit Geschenken Steuern sparen
Nutzt ein Selbstständiger einen privaten Gegenstand ausschließlich für sein Unternehmen, kann er diesen Gegenstand in sein Betriebsvermögen einlegen und abschreiben. Diese Taktik zur gezielten Gewinnminderung funktioniert sogar mit privaten Geschenken.