Steuern: Beschränkte Abziehbarkeit von außergewöhnlichen Belastungen verfassungsgemäß


Die Berechnung der zumutbaren Belastung führt nicht dadurch zu einer verfassungswidrigen Besserstellung von Beamten gegenüber Arbeitnehmern, dass bei Arbeitnehmern Altersvorsorgebeiträge zum Bruttolohn gehören, während Beamte keine Altersvorsorgebeiträge zu leisten haben.


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