Sozialpartnerschaft: Das ändert sich durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz


Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Kernstück ist das Sozialpartnermodell als Tarifrente ohne Garantien. Auch für die traditionelle bAV bringt das BRSG Neuerungen: Es gelten neue steuerliche Förderungen und ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss.


komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen