Sozialgericht: Abteilungsausflug nicht unfallversichert


Der Unfallversicherungsschutz für Arbeitnehmer umfasst auch betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen, wenn diese allen Beschäftigten des Unternehmens offen stehen. Ein betrieblicher Ausflug einer kleinen Gruppe von Mitarbeitern ist hingegen nicht versichert. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.


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