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Sechs Wochen Fehlzeit noch nicht kündigungsrelevant
Bei häufigen krankheitsbedingten Fehltagen steht auch das Thema krankheitsbedingten Kündigung im Raum. Nun hat ein Landesarbeitsgericht als Faustformel ausgegeben: Fehlzeiten, die sechs Wochen pro Kalenderjahr nicht übersteigen, sind „noch nicht kündigungsrelevant".