Scheinselbstständigkeit: Arbeitgeber haftet für Fehlberatung durch Steuerberater


Bei der Frage nach einer Scheinselbstständigkeit wenden sich Arbeitgeber gerne an ihre Steuerberater. Doch sie sind nicht unbedingt der richtige Ansprechpartner: Erteilt dieser nämlich falsche Auskünfte, kann dem Arbeitgeber die Nichtabführung der Beiträge vorgeworfen werden.


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