Nach EuGH-Urteil: Das deutsche Steuerberaterprivileg fällt


Wie nicht anders zu erwarten, ist der EuGH der Ansicht des Generalanwalts zum Steuerberaterprivileg gefolgt. Danach ist die deutsche Regelung europarechtswidrig, nach der eine Steuerberatungsgesellschaft aus dem EU-Ausland ohne dort erforderliche Steuerberaterqualifikation in Deutschland keine geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen ausüben darf.


komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen