MiFID II: Neue Herausforderungen im Management von Audiobeweisen


Von Deborah Blaxell und Martin Bonney* Einführung Die EU-Richtlinie MiFID verlangt von in der EU tätigen Finanzdienstleistungsorganisationen, sämtliche E-Mails mit Kundenaufträgen und Aufzeichnungen von Telefongesprächen für die Dauer von drei Jahren aufzubewahren (Abschnitt 2.6 Seiten 32-38, „MiFID II, Finanzmärkte und Technologie“, 22. Mai 2014). Unternehmen, die dieser Verordnung unterfallen, ...


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