Mibestimmung: Bei Compliance-Regeln redet der Betriebsrat mit


Bei der Einführung von Compliance-Richtlinien im Unternehmen ist der Betriebsrat zu beteiligen, soweit darin – was faktisch unvermeidlich ist – mitbestimmungspflichtige Maßnahmen im Sinne des Betriebsverfassungsgesetz geregelt werden sollen.


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