Lohnbuchhaltung: Neue Kaufkraftzuschläge bei Auslandseinsatz


Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die steuerfreien Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Sie bleiben unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und damit auch beitragsfrei in der Sozialversicherung. Das Bundesfinanzministerium hat die entsprechende Tabelle nun aktualisiert.


komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen