Lebensversicherung: Gericht verbietet separate Kostenausgleichsvereinbarung


Ein Lebensversicherer wollte trotz Kündigung des Vertrags von seinem Versicherten noch die vollen Kosten des Vertrages eintreiben. Zu Unrecht, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe.


komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen