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Kurzarbeit: Kurzarbeitergeld auf 12 Monate verlängert
Arbeitgeber und Betriebsvertretungen erhalten künftig mehr Planungssicherheit bei der Einführung von Kurzarbeit. Zum 1.1.2016 wird die gesetzliche Bezugsdauer für das sogenannte konjunkturelle Kurzarbeitergeld von 6 auf 12 Monate verlängert.