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Kündigung: In diesen Fällen können Sie Ihren Mitarbeiter freistellen
Ein Mitarbeiter ist trotz einer Kündigung durch den allgemeinen Beschäftigungsanspruch bis Ablauf der Kündigungsfrist vor „Nichtbeschäftigung“ geschützt. In Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter aber freistellen.