Kinderbetreuung: Elternzeit trotz Arbeitgeberwechsel


Ab 1. Januar 2015 neue Regeln zur Elternzeit und zum Elterngeld. Danach bleibt der Anspruch der Arbeitnehmer auf Elternzeit auch nach einem Arbeitgeberwechsel erhalten. Die Rechtsänderung gilt für ab dem 1.7.2015 geborene Kinder.


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