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Kein Auskunftsanspruch des abgelehnten Bewerbers
Wer als Bewerber von einem Unternehmen abgelehnt wird und sich diskriminiert fühlt, hat keinen Anspruch auf Auskunft über den eingestellten Mitbewerber. So lautet ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs.