Jetzt sind auch duale Hochschüler gesetzlich versichert


Seit dem 1. Januar 2012 werden alle Nachwuchskräfte, die ihre Ausbildung im Rahmen eines Studiums an einer Dualen Hochschule absolvieren, sozialversicherungsrechtlich wie alle Auszubildenden behandelt werden. Sie sind damit versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Da es keine Übergangsfrist für Studierenden gibt, müssen die Arbeitgeber zum Jahreswechsel eine Änderungsmeldung vornehmen.


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