Geringfügige Beschäftigung: RV-Befreiung für Minijobs rechtzeitig anzeigen


Wer dieses Jahr eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aufnimmt, ist grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Eine Befreiung ist möglich - wenn sie fristgerecht angezeigt wird. Ansonsten sind Pflichtbeiträge zu zahlen, für die unter Umständen der Arbeitgeber allein aufkommen muss.


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