Geringfügige Beschäftigung: Minijob: Vorsicht bei der Urlaubsabgeltung


Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Wird er nicht als Freizeit genommen, sondern abgegolten, kann dies den 450-Euro-Minijob nachteilig beeinflussen. Was zu tun ist, wenn die zulässige Entgeltgrenze von 5.400 EUR pro Jahr überschritten wird.


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