Fremdvergleich: BFH erleichtert Darlehen unter Angehörigen


Dient ein Darlehen unter Verwandten betrieblichen Zwecken, muss das Finanzamt die Zinskosten als Betriebsausgaben anerkennen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH). Das Urteil erleichtert vor allem bei kleinen Firmen auch die Unternehmensnachfolge.


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