Flexibler Arbeitseinsatz: „Null-Stunden-Verträge“ sind nicht zulässig


In Großbritannien sind "Null-Stunden-Verträge" beliebt. Dabei steht der Arbeitnehmer auf Abruf bereit und wird nur vergütet, wenn er arbeitet – jedoch ohne Anspruch auf einen Einsatz. Inwieweit solch flexibles Arbeiten in Deutschland möglich ist, zeigt Arbeitsrechtler Dr. Markus Diepold.


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