FG-Urteil: Verdeckte Gewinnausschüttung ist keine Schenkung


Das FG Münster hat entschieden, dass der verbilligte Verkauf eines Grundstücks durch eine GmbH an den Bruder eines Gesellschafters keine freigiebige Zuwendung der Gesellschaft darstellt und dementsprechend keine Schenkungsteuer auslöst.


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