FG Pressemitteilung: Zusammenveranlagung trotz hoher Kapitalerträge eines Grenzpendlers


Ein in Deutschland beschäftigter Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Belgien kann auch dann mit seiner Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, wenn er in Deutschland hohe Kapitaleinkünfte hat. 


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