Familien-GmbH: Die Rechtsmacht ist entscheidend


Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die versicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschafter-Geschäftsführern angepasst. Bei der Statusfeststellung in sogenannten Familien-GmbHs darf die familiäre Rücksichtnahme kein Entscheidungskriterium mehr darstellen.


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