Fahrtenbuch: Diktiergerät und Excel-Tabelle sind kein Nachweis


Mitarbeiter, die einen Firmenwagen privat nutzen dürfen, müssen den damit verbundenen geldwerten Vorteil lohnversteuern. Dieser kann nach der Ein-Prozent-Regelung oder der Fahrtenbuchmethode berechnet werden. Diktiergerät und Excel-Tabellen gelten dabei nicht als ordnungsgemäßes Fahrtenbuch.


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